ALLGEMEINE VERTAGS- UND REISEBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und von aQuasun Tourism veranstalteten Reisearrangements oder anderen von uns angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleitungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen «Nur- Flug-Arrangements» (insbesondere z. B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten die allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.
1.3 Der erste und der letzte Tag der gebuchten Ferien gelten als An- und Abreisetag.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen aQuasun Tourism kommt mit der
vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inklusive diesen allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen) für Sie und aQuasun Tourism wirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person in euro.
3.2 Ihre Buchung wird durch aQuasun Tourism schriftlich bestätigt.Innerhalb von 10 Tagen, nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung ist folgende Anzahlung zu leisten: euro. 400.-/Person für alle Reisen in Europa, in die Mittelmeerstaaten. euro. 800.-/Person für alle Reisen nach Übersee. Die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Abreise bei aQuasun Tourism einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, tritt Ziffer 4.2 in Kraft. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang der Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt, in der Regel ca. 14 Tage vor Abreise.
3.3 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung zu bezahlen.
4. Annulierung oder Umbuchung durch den Kunden
4.1 Wenn Sie eine Reise absagen oder Änderungen/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so muss dies aQuasun Tourism persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden.Gleichzeitig sind alle bereits erhaltenen Reisedokumente an aQuasun Tourism zurückzugeben.
4.2 Bei Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer. Reise werden euro 60.– pro Person, maximal euro 120.- pro Auftrag, als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Gebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungsversicherung gedeckt. Sagen Sie die Reise weniger als 22 Tage vor Reisebeginn ab oder lassen irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annullierungskosten erhoben: 21 bis 15 Tage vor Abreise: 20% des Preises; 14 bis 8 Tage vor Abreise: 40% des Preises; 7 bis 0 Tage vor Abreise bzw.
Nichtantritt: 80% des Preises.
4.3 Last-Minute-Angebote: Ab Buchungsdatum 100% des Pauschalpreises.
4.4 Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach jeweils geltender Versicherungspolice.
4.5 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügend und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer
Transportbedingungen und dergleichen keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
• Bei Reisen in Europa und die Länder ohne Visumpflicht: bis 2 Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitge-rechnet).
• Bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumpflicht: nach Absprache mit aQuasun Tourism abhängig von den a d m i n i s t r a t i v e n Möglichkeiten (Dauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente etc.). Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatz-reisender in den Vertrag ein, so haften beide solidarisch für die Bezahlung des Preises.
5. Änderungen
5.1 aQuasun Tourism behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, o r i e n t i e r t Sie aQuasun Tourism vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2 Die Pauschalreisen unserer Arrangements basieren auf den Vertragspreisen mit den Leistungsträgern, deshalb bleiben nachträgliche Preiserhöhungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, ausdrücklich vorbehalten, dies namentlich in folgenden Fällen:
• Bei Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger, die bei Ausschreibungen des Programms noch nicht bekannt waren (z.B. allgemeingültige Tarifänderungen von Transportunternehmungen, Treibstoffzuschläge
etc.).
• Bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Kurtaxen, Steuern, etc.).
• Bei Preiserhöhungen infolge Kurs- oder Währungsänderungen. Überschreitet die nachträgliche Preiserhöhung 10% des ursprünglichen. Pauschalpreises, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ohne Ihre Mitteilung innert 5 Tagen stimmen Sie der Preiserhöhung zu. aQuasun Tourism behält sich in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) zu ändern. Wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern wird Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten.
6. Absage durch aQuasun Tourism
6.1 Wir behalten uns vor, wegen ungenügender Beteiligung oder anderer Umstände die Reise abzusagen, wenn die Durchführung für uns wirtschaftlich unzumutbar wird. Die Reise muss bis 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn durch aQuasun Tourism abgesagt werden. Ereignisse höherer Gewalt, (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhe), behördliche Massnahmen oder Streiks können aQuasun Tourism veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie so schnell wie möglich benachrichtigt. In den unter Punkt 6 genannten Fäl len, zahlt Ihnen aQuasun Tourism den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wenn die Reise infolge Nichtereichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.1) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von euro 60.- pro Person, maximal euro 120.– pro Auftrag. Bei Spezialprogrammen, Theatern und Konzerten, Sport-, Vereins- und Verbandreisen oder bei in Ihrem Auftrag zusammengestellten Gruppenreisen, kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
7 . P r o g r a m m ä n d e r u n g , L e i s t u n g s a u s f ä l l e a u f d e r R e i s e
Wird eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur teilweise erbracht, sind wir, die Reiseleitung oder lokale Vertretungen um eine Ersatzleistung bemüht. Unvermeidbare Mehrkosten von denen wir beim Abschluss des Vertrags auch unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückerstattet, sofern diese aQuasun Tourism nicht belastet werden. In dringenden Fällen (Erkrankung, Unfall etc.) wird Ihnen die Reiseleitung oder die lokale Vertretung bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Sind Sie im Besitz unserer Annullierungs und Rückreisekostenversicherung muss die Versicherung umgehend benachrichtigt werden.
8. Beanstandungen
8.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden
Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei
der Reiseleitung der aQuasun Tourism , deren Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich den Mangel oder Schaden zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Die Reiseleitung oder örtliche Vertretung wird bemüht sein, in angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist Abhilfe nicht möglich, lassen Sie sich die gerügten Mängel durch die Reiseleitung, Vertretung oder durch
den Leistungsträger schriftlich bestätigen. Vor Ort werden keine Schadenersatzforderungen anerkannt.
8.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen
gegenüber aQuasun Tourism geltend machen wollen, müssen
Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich unterbreitet werden. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder örtlichen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen.
9. Haftung von aQuasun Tourism
9.1 Als Reiseveranstalter haften wir für eine sorgfältige Auswahl, Organisation
und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. aQuasun Tourism vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen oder wenn es dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9.2 Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich aQuasun Tourism darauf berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
9.3 aQuasun Tourism haftet nicht, wenn die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückführen ist:
• Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
• Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines
Dritten, der von der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
nicht beteiligt ist.
• Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches aQuasun Tourism oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen.
9.4 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir, sofern die Schäden durch aQuasun Tourism oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.
9.5 Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus nicht oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von aQuasun Tourism auf maximal den zweifachen Reisebetrag beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten
bleiben tiefere Haftungslimiten in international Abkommen.
9.6 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiko verbunden sind (z. B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. aQuasun Tourism ist aber nicht Ihr Vertragspartner und Sie können sich
nicht auf diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung diese lediglich vermittelt hat.
10. Versicherung
Die Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung ist im Arrangementpreis nicht eingeschlossen, deren Abschluss ist aber obligatorisch. Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie vom Versicherungsabschluss absehen. Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftunternehmen ist beschränkt. aQuasun Tourism empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden. Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung etc.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Lichtensteins. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat. Wenn Reisedokumente ausgestellt, verlängert oder wenn Visa eingeholt werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise deshalb absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheitsund Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. aQuasun Tourism macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selber zu übernehmen haben.
12. Zu Ihrer Sicherheit. Gemäss Bundesgesetz vom 18.06.93 garantieren wir die Sicherstellung der von Ihnen einbezahlten Beträge.
13. Gerichtsstand Anwendbar ist das Deutsches Recht. Klagen gegen aQuasun Tourism können nur am Sitz in Antalya eingereicht werden.
14. Ombudsmann. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann für das Reisebürogewerbe konsultieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeglicher Art von Problemen eine faire ausgewogene Einigung zu erzielen.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
15.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
15.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
15.4 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.